Erwerb der Sachkenntnis gemäß
MPBetreibV § 8 (4)

 

Ziel:

Sie erwerben die erforderliche Sachkenntnis nach MPBetreibV und RKI-Empfehlung zur Instandhaltung von Medizinprodukten.

Aufsichtsbehörden fordern sachkundiges Personal für die Medizinprodukteaufbereitung auch in der podologischen Praxis. Mit Aufbereitungstätigkeiten darf nur beauftragt werden, wer über Kenntnisse aufgrund der Ausbildung und der beruflichen Tätigkeit verfügt oder die aktuelle Kenntnis durch die Teilnahme an einer fachspezifischen Fortbildungsmaßnahme nachweisen kann.

Der 24 stündige Kurs baut auf die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologen und Podologinnen auf, da hier bereits für die Themen Hygiene, Mikrobiologie und Gesetzeskunde 120 Unterrichtseinheiten verankert sind, sodass die gekürzte Fassung von 24 Stunden unter praxisnaher Berücksichtigung der Inhalte der Anlage 6 der RKI-Empfehlung zur Aufbereitung von Medizinprodukten erfüllt.

Inhalte:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Grundlagen der Epidemiologie und Mikrobiologie
  • Grundlagen der Hygiene
  • Qualitätsmanagement
  • Validierte Aufbereitung von Medizinprodukten
  • Dokumentation der Aufbereitung

Hygiene-Update:
„Der perfekte Hygienekreislauf in der Behandlung am Patienten mit Diabetes mellitus“

 

Nach Bekanntgeben der RKI-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ Ende 2012 sind für Podologen und Fußpfleger nach wie vor noch viele Punkte ungeklärt und es herrscht Verunsicherung.

Dieses „Hygiene-Update“ gibt in 6 Unterrichtseinheiten Auskunft über die praktische Umsetzung der Empfehlung und klärt häufig gestellte Fragen:

  • Was bedeutet geeignetes, validiertes Verfahren?
  • Wann und wie muss dokumentiert werden?
  • Was ist eine Risikoeinteilung der Medizinprodukte?
  • Was ist eine Standardarbeitsanweisung (SAA)?
  • Muss ich bei der Sterilisation die Instrumente verpacken?
  • Wie sieht ein Hygieneplan aus?

Was ist ein Sachkundenachsweis?

 

 

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